


"Bergbau, Maxhütte, Sozialgeschichte"
Wohlwollen der Obrigkeit gegenüber dem Bergbau
Der größte Förderer des
Bergbaus und des Handels in Sulzbach war Kaiser Karl IV. Im Jahre 1359 erhielt
die Stadt die Erlaubnis im ganzen Sulzbacher Gebiet Bergwerke zu errichten; sie
wurden von allem Zoll in Böhmen befreit und waren mit Zollfreiheit in den Städten
Prag, Breslau, Kuttenberg, Frankfurt/M und Nürnberg ausgestattet. Eine wichtige
Urkunde ist die von Kaiser Karl IV. von
1373, in der es heißt, dass die Sulzbacher überall im Lande, das zu Sulzbach
gehört, Bergwerke betreiben können gegen eine Entschädigung des
Grundeigentümers „nach Schätzung treuer, würdiger, frommer(ehrlicher) Leute“.
Georg Agricola verteidigte gegenüber denen, die vom Berg-und Hüttenwesen
schändlich reden, den Bergbau als ehrliches Gewerbe: „ Sicherlich kann, da es
eines der zehn größten und besten Dinge ist, viel Geld auf gute Weise zu
bekommen, dies ein eifriger und fleißiger Mensch auf keine andere Weise
leichter erreichen, als durch den Bergbau.“
Karl IV., verschaffte
dem Sulzbacher Erz zollfreie
Absatzgebiete bis nach Böhmen und wandte sich entschieden gegen den Anspruch
der Amberger, die den „Falzberg“ für sich beanspruchten. Der Versuch der
Amberger, den Sulzbachern die Vils als Transportweg zu versperren, ist Ausdruck
dieses Konflikts. Auch im Wechsel der Herrscher über Sulzbach wurden alte
Abbaurechte und Zollfreiheiten erneut bestätigt.1432 erhielt jeder Stadtbürger das Recht in der Herrschaft
Sulzbach nach Erz zu graben.
Der Bergmannsberuf an der Spitze der Lohnskala
Mit den von den Landesherren
den Bergleuten gewährten Privilegien entstand im Mittelalter ein freier
Bergmannsberuf; die Bergleute genossen Freizügigkeit, bei „freiem Geleit“ und
Niederlassungsfreiheit mit ihren Familien, damit die Landesherren für neu
entdeckte Lagerstätten auch genügende Fachleute zur Verfügung hatten. Gemessen
an den Verdiensten der Handwerker stand der Bergmann an der Spitze der
Lohnskala; 1537 wurde ein Jahresverdienst von 25 Gulden notiert. Eine sparsam
lebende Familie kam mit 15 Gulden im Jahr aus und für 250 Gulden konnte man ein
Steinhaus kaufen.
Mit der Urkunde vom
18.06.1460 genehmigte Papst Pius II.
auf Bitten der Stadt Sulzbach, Diözese Regensburg, die kontinuierliche
Arbeitsweise, „in besonderer Gnade, dass
sie (die Bergleute)zur Aufrechterhaltung des besagten Bergwerks an den genannten
Tagen(Feiertagen) daselbst arbeiten, die Wasser herausleiten und wegpumpen und
andere notwendigen Arbeiten verrichten dürfen und dass diesen erwähnten
Arbeitern in den erwähnten Gruben, falls etwa welche das Leben einbüßen
sollten, das kirchliche Begräbnis nicht verweigert werde, vorausgesetzt, dass
sie nicht im Bann (Exkommunikation) sind oder sonst sich öffentlich und
offenkundig als Widersacher der Kirche und ihrer Verordnungen erweisen.“
Herzog Albrecht IV verkaufte 1475 und 1478 seinen Erzzehnt auf einige Vorkommen an
Sulzbacher Bürger. Der Dreissigjährige Krieg (1618-1648) vernichtete den
Erzbergbau und die Eisengewinnung
in der Oberpfalz fast
vollständig. Neben den direkten Einwirkungen des Krieges und den Bevölkerungsverlusten trug dazu- wie
schon erwähnt-, auch die Ausweisung der Protestanten bei, unter denen sich
Hammerherren und Fachleute des Berg- und Hüttenwesens befanden.
Die Erneuerung der
Hammereinigung scheiterte 1655 am Widerstand des Herzogs von Sulzbach, da der
bayerische Kurfürst seinen neuen Hochofen bei Fichtelberg nicht einbringen
wollte. Trotz der totalen Verarmung der Region brachten die Landesfürsten den
Bergbau und die Eisenhütten wieder in Gang und es entstand der erste Hochofen
zu Königsbrunn, der 1717 wegen besserer Rohstoffbedingungen nach Weiherhammer
verlegt wurde. Trotz allem, der Oberpfälzer Bergbau und das Hüttenwesen konnte
sich auch wegen veralteter technischer Verfahren kaum erholen. Von England
ausgehend bahnte sich eine Umwälzung der Eisenhüttentechnik an, durch die
Erfindung der Dampfmaschine, die Verwendung des Kokshochofens und das Walzen
von schmiedbarem Eisen. Mit der ersten Eisenbahn Nürnberg-Fürth (1835)und damit
verbundenen Absatzerwartungen an Eisenbahnbedarf, keimte noch mal Hoffnung auf
in der Oberpfalz, die seit 1806 im Königreich Bayern aufgegangen war.
Minderung der Feyertage
Schon mit den Bergordnungen
vor der Reformation versuchte man gegen die vielen Feiertage vorzugehen,
besonders auch gegen den „ blauen Montag“. Wer die erste Schicht nach einem
Feiertag versäumte, durfte die ganze Woche nicht in den Berg einfahren.
Mit dem 1783 erlassenen „Edikt wegen Abstellung einiger Missbräuche
besonders des sogenannten Blauen Montags bey den Handwerkern“ hat der
Preußen-König Friedrich dem Einhalt geboten.
Dass die von der Obrigkeit
eingeräumten Feiertage offenbar missbraucht wurden, rief den Zorn von Karl
Theodor zu Sulzbach hervor und führte am 14.01.1785 zu einem Dekret: „Wir Karl Theodor, ob wir gleich aus sehr
erheblichen Ursachen gehofft haben, dass sich sämtliche unserer Unterthanen die
vom päbstlichen Stuhl selbst verfügte Abstellung der gar zu übermäßigen
Feyertage zu Nutzen zu machen, schien nach der geführt heilsamster Absicht an
eben denselben der Arbeit obliegen würden, so hat uns aber bisher eine
vieljährige Erfahrung des Gegenteils überzeugt, indem sich einige Inwohner der
diesseitigen Kurlande aus Mangel einer ächten Kenntnis ihrer Pflichten und aus
einem Scheineifer, die abgewürdigten Feyertage noch immer halten zu müssen.
Andere hingegen
nicht aus Andacht oder Frömmigkeit, sondern bloß aus einem alten Hang zum
Müßiggang und gewöhnliche Ausschweifungen noch fortfahren, dieselben nicht nur
selbst feyerlich zu begehen, sondern sogar andere Personen von der Arbeit teils
mit Schimpfworten und Bedrohungen abzuhalten…“
Es folgt dann eine Aufzählung
der indizierten Feiertage: 24.02 Mathias, Osterdienstag, 24.04. Georgius,
15.Philipus und Jakobus, Pfingstdienstag, 22.06. Maria Magdalena, 02.07.Maria
Heimsuchung, 25.07.Jakobus; 10.08.Laurentius, 24.08.Bartholomeus, 21.09.
Mathias, 29.09. Michael Erzengel, 28.10.Simon et Jude, 11.11.Martinus,
21.11.Maria Opferung, 30.11 Andreas, 06.12.Nicolaus, 21.12.Thomas, 27.12.
Johann Evang., 28.12.Unschuldige Kinder.
Ob sich die Untertanen dem unterworfen
haben, ist nicht näher belegt.
Als Folge des großen
Holzschlags machte der Freiherr von Bettschart 1786 den Vorschlag zur Schonung
des Holzes Steinkohlen für „Kalch und Ziegeloffen“ zu gebrauchen, so berichtet
die Sulzbacher Stadtchronik.
Offensichtlich wurde das
Thema Nachhaltigkeit immer wieder aufgegriffen, als man z.B. sämtlichen Jägern
befahl, wegen dem Rückgang der Eichenkulturen für die Anpflanzung von Eichen und Buchen mehr Sorge zu tragen.
Ob da auf frühere Ideen zurückgegriffen wurde, ist nicht belegt. Der als
Erfinder der Nachhaltigkeit geltende Berghauptmann Hans Carl von Carlowitz
(1645- 1714), aus dem sächsischen Freiberg, schloß nach einer gründlichen
Inventur der Wälder “ Sylviacultura oeconomica“ und einer umfassenden Reorganisation
des Forstwesens sein Reformprojekt 1669 mit einer grande ordonance ab, mit der
Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung des Hochwalds vorgesehen waren.
Er profitierte von den Erfahrungen Ludwig XIV in Frankreich, bei dem wie er
vermerkt „das „ganze Summarium“ des eigenen Vorhabens zu finden sei. Die
Nachhaltigkeitsidee, wo sie herangezogen wird, ist Ausfluss einer
Krisensituation, so wie sie um 1700 im sächsischen Silberbergbau gegeben war.
Dieser war das ökonomische Rückgrat Sachsens.
Das Schmelzen von Silber
verschlang ganze Wälder und es drohte Holzmangel. Die Nachhaltigkeit ist nicht
nur als billige Redewendung von Managern für betriebswirtschaftlichen Erfolg
gebräuchlich geworden, sondern als ökonomisch-ökologischer Schlüsselbegriff
unseres Jahrhunderts. Nachhaltigkeit darf nicht zum Plastikwort verkommen,
sondern muss Leitidee bleiben wie es im Brundtland-Bericht definiert wurde, als Gebot, die Bedürfnisse in der Gegenwart
nur in einer Weise zu befriedigen, wie es auch künftigen Generationen möglich sein soll.
Die Sulzbacher Chronik
Nr.6210 enthält eine bemerkenswerte Protokollnotiz von 1801 über das Brennholz
für Bergleute, die bis jetzt in Siebeneichen arbeiteten und dann nach
Etzmannsdorf versetzt wurden. Wohl auf Geheiß des Bergschreibers sollten sie
ihr Brennholz nun in den Königsteiner
Waldungen holen. In ihrem Gesuch an die Stadt Sulzbach stellen sie fest:
„Wir sind größtenteils arme Bergleute ,welche den ganzen Tag schwer
arbeiten und vom täglichen Lohn leben müssen, es bleibt uns also auch keine
Zeit übrig, dieses Holz mit Schubkärren herbeiführen zu können“. Und sie
bitten, ihnen dies in den benachbarten, näheren Revieren Eichelberg oder
Wagensaß angedeihen zu lassen.
Bekenntnis eines Schichtmeisters zum Bergwerksstand
Im Mai 1838 verpflichtete das
königliche Bergamt Amberg gemäß Urkunde den Bürger und Gürtlermeister Johann
Carl Leibig als Schichtmeister bei der
Eisensteinzeche Skt. Anna zu Sulzbach, Etzmannsberg und Eichelberg. Den in der
Bergordnung von 1784 vorgeschriebenen Schichtmeister-Eid hat Leibig wie folgt
abgelegt und eigenhändig geschrieben :
„Ich Schichtmeister Karl Leibig, gelobe und schwöre,
dass ich dem Allerdurchlauchtigsten König und Herrn Ludwig Karl August von Bayern, meinem allergnädigsten Herrn treu
und gewärtig sein will, seiner kgl. Majestät und des gemeinen
Bergwerks-Standes getreu fördern,
Schaden warnen und abwenden, und meinem Amte das mir anbefohlen ist, und
sonderbar auch auf meinem Gewerken getreu verfolgen; auch auf alles, womit ich
ihren Nutzen fördern und vermehren mag, auf`´s höchste befleiße; nichts tun und
nichts verhängen, was den Gewerken zum Schaden und Nachtheile gereicht; auch
keine falschen Namen in die Rechnungen bringen, und mich allenthalben der
Bergordnung gemäß unverbrüchlich halten; wenn ich selbe übergangen finde , an
den gehörigen Orten warnen und ansagen, keinen Genuss oder Nutzen, der mir
nicht zugelassen und verordnet ist;
in allem
genannten, gegen welches mich auch keine Gabe, Genuss, Freundschaft oder
Feindschaft bewegen soll; sondern ich will dieser alles nach meinem besten
Vermögen halten, getreu und ohne Gefährde, so wahr mir Gott helfe, und sein
Heiliges Evangelium.“
Der 1848 zwischen Jakob
Eigner, Hammer- und Mühlbesitzer und
Gottfried Eigner, vor dem Gutsherrn - Patrimonial - Gericht in Fronberg bei
Schwandorf geschlossene Kaufvertrag, steht beispielhaft für
Verkaufstransaktionen zu dieser Zeit. Die genannten Objekte erwecken den
Eindruck, als seien landwirtschaftliche Gebäude und Flächen veräußert worden;
tatsächlich ging es um Schmelzöfen und Eisenhämmer. Auf dem im Kaufvertrag
erwähnten Gelände soll schon vor 400 Jahren ein Hammerwerk und eine
Waffenschmiede bestanden haben.
Zu Beginn des 19.Jahrhunderts
wurde zunächst ein Hochofenwerk, ein kleine Eisengießerei und ein
Feineisenwalzwerk errichtet, zum Zeitpunkt des Besitzübergangs stillgelegt und
durch einen Kupolofen ersetzt. Der Betrieb florierte unter Gottfried Eigner bis
zu dessen Tod im Jahre 1887.
Das Werk, dazu eine 50
Tagwerk große Landwirtschaft und eine Villa, wurden dann von der Maxhütte
aufgekauft; die Landwirtschaft und die Villa erwarb der aus Norddeutschland
zugezogene Landwirt Kebbel. Das Feineisenwalzwerk wurde in 1895 stillgelegt.
Die 1896 auf dem Werksgelände angesiedelte Achsenfabrik, musste wegen
Absatzschwierigkeiten 1929 aufgegeben werden. Durch technische Innovationen
erbrachte die Eisengießerei dann respektable Produktionsergebnisse; Fronberg
gehörte ab 1934 zur Maxhütte Zwickau und mit weiterer Verbesserung der
Gießtechnik erreichte man eine monatliche Kapazität von 300 to.
Im Juni 1869 erschienen vor
dem Notar in Bayreuth der königliche Advocat und Hofrath
von Kerstorf aus Augsburg,
der Rentier Olivier Goffard und der Bergbau Consulent Friedrich
Graeser, um die Bewilligung
zur Berichtigung des Besitztitels protokollieren zu lassen.
Die Genannten besaßen zu
diesem Zeitpunkt gemeinschaftlich folgende Eisensteinzechen: “Valentin“ bei Muckenreuth mit einem
Grubenfelde von einer Fundgrube und sechzig
Maasen, “Maximilian“ bei
Leutzenhof mit einem Grubenfeld von einer Fundgrube und siebzig Maasen, die
konsolidierte
Grube“ Friedrich“ bei Sassenreuth mit einem Grubenfeld von einer
Fundgrube und einhundertachtzig Maasen, die konsolidierte Grube“Leonie“ bei Auerbach mit einem
Grubenfeld von einer Fundgrube und dreihundertfünfzehn Maasen.
Nach dem bereits bei der
Muthung 1857 (sh.auch Bergbau der Maxhütte) festgestellten Zustand war der
wirkliche Besitzstand so: von Kerstorf, Besitzer der Hälfte; Goffard Besitzer
von zwei Sechsteln und Graeser Besitzer von einem Sechstel. Um dem im Juli 1869
eingeführten Berggesetz zu entsprechen, vereinbarten die Beteiligten den
Besitzstand im vorgenannten Verhältnis formell zu vollziehen. Gleichzeitig
kamen sie überein, dass von Kerstorf fünfzig Kuxe, Olivier Goffard dreißig und
Graeser siebzehn Kuxe erhalten.
Nach der notariellen Genehmigungserklärung haben im August 1872 die
Herren von Kerstorf und Graeser verschiedene Bergwerksobjekte an die Firma Klett & Co, Nürnberg für
zwanzigtausend Gulden verkauft.
© Manfred Leiss